Allgemeine
Geschäftsbedingungen | AGB 1. Allgemeines
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller
Verträge und Geschäftsbeziehungen
zwischen dem Kunden/Auftraggeber und Pérez Media (Agentur). Fremde AGB haben keine Gültigkeit. Regelungen, die diese
Bedingungen abändern oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn die
Agentur
diese schriftlich bestätigt. Gegenbestätigungen der
Geschäftspartner unter Hinweis auf deren AGB wird hiermit
widersprochen, dies gilt auch für den formularmäßigen Hinweis auf
AGB.
Wir behalten uns vor, diese Bedingungen in zumutbarer
Weise zu ändern. Die aktuell geltenden AGB können jederzeit auf
unserer Homepage (www.perez.de) eingesehen werden.
2. Nutzungsbestimmungen | Urheberschutz | Zeitpunkt der
Nutzungsrechtübertragung
Kreativleistungen (Ideen, Konzepte,
Entwürfe, Layouts, Texte, Fotos, Illustrationen, etc.) oder Teile davon bleiben Eigentum der
Agentur und unterliegen dem gesetzlichen Urheberschutz. Der Kunde erwirbt durch die Zahlung des Honorars
das Nutzungsrecht an den Agenturleistungen zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Umfang
und Zeitrahmen.
Bestellt der Kunde ein Endprodukt (z. B. gedruckte Plakate), erwirbt
er ausschließlich das Endprodukt, nicht jedoch gleichzeitig die
zugrunde liegenden Fotos, Entwürfe, Layout-Dateien etc.
Kreativleistungen der Agentur dürfen weder im Original noch bei der
Reproduktion verändert werden. Dies gilt insbesondere für Layouts
oder zur Verfügung gestellte Dateien.
Jede vollständige oder teilweise Nachahmung
eines Layouts oder nicht lizenzierte Mehrfachnutzung ist
unzulässig, ganz gleich ob diese vom Kunden selbst oder von einem Dritten vorgenommen
wird.
Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die den
vereinbarten Umfang überschreiten, ist stets die
Zustimmung der Agentur notwendig. Hierfür steht der Agentur eine
separate Vergütung zu. Sollte der Agentur eine nicht vom Kunden
vereinbarte Nutzung von Leistungen bekannt werden, ist die Agentur
berechtigt Vergütungen nachzufordern.
Erst mit vollständiger Zahlung des Honorars werden dem Kunden
Nutzungsrechte an Leistungen eingeräumt. So dürfen z. B. von der Agentur
bereitgestellte Werbematerialien erst
dann verwendet werden, nachdem das Honorar gezahlt wurde.
Die Agentur ist berechtigt, ihre Entwürfe und für Kunden entwickelte
Werbekonzepte-/produkte im Rahmen der Eigenwerbung
zu verwenden.
3. Herausgabe von Dateien und Druckdaten
Die Agentur ist zu keinem Zeitpunkt verpflichtet, Druckfilme,
Datenträger und Dateien herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber,
dass diese zur Verfügung gestellt werden sollen, kann dies
schriftlich vereinbart werden und ist vom Kunden gesondert zu
vergüten.
Dateien und Daten dürfen nur mit Einwilligung der Agentur verändert
werden, es sei denn, der Kunde hat uneingeschränkte Nutzungsrechte
erworben. Sofern in der Rechnung nicht ausdrücklich
"uneingeschränkte Nutzungsrechte" benannt sind, sind dem Kunden
beschränkte Nutzungsrechte zum vereinbarten Zweck und im
vereinbarten Umfang und Zeitrahmen eingeräumt. Siehe Abschnitt 2.
Die Agentur haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht
für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten; ebenso nicht für
Fehler, die beim Datenimport auf das Computersystem des Kunden oder
von ihm beauftragten Firmen entstehen.
Insbesondere gilt für Druckdaten, dass vor dem Druck ein
farbverbindlicher Testdruck (Proof/Simulation des späteren
Druckergebnisses) durchzuführen ist, um Fehler frühzeitig
auszuschließen.
4. Präsentationen
Für Präsentationen steht der Agentur ein Honorar
zu. Erhält die Agentur nach der Präsentation keinen Auftrag, so
bleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere die
Präsentationsunterlagen und deren Inhalte und Konzepte Eigentum der
Agentur. Der Auftraggeber hat keine Nutzungsrechte. Die Agentur ist berechtigt, die präsentierten Ideen anderweitig zu
verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte,
sowie deren Vervielfältigung oder Verbreitung ist unzulässig.
5. Angebot | Preise |
Vertragsschluss
Grundlage das Auftrags ist das jeweilige Angebot der Agentur, in dem
alle vereinbarten Leistungen samt Honorar festgehalten sind. Preise
für Leistungen werden in der Währung Euro angegeben und sind Nettopreise ohne
gesetzliche Mehrwertsteuer. Die
Angebote der Agentur sind freibleibend. Die im Angebot oder
Auftragsbestätigung genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt,
dass die zugrunde liegenden Auftragsdaten unverändert bleiben. Abweichungen
von 10% gelten als genehmigt. Bei Abweichungen darüber hinaus, wird
die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen und diese
vom Kunden genehmigen lassen. Aufträge
gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder erste
Tätigkeiten der Agentur als
angenommen.
6.
Leistung | Honorar
Wenn nichts anderes vereinbart entsteht der Honoraranspruch der
Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die
Agentur ist berechtigt zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu
verlangen. Alle Agenturleistungen, die nicht ausdrücklich durch
das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden separat berechnet.
7. Zahlungsbedingungen | Zahlungsweise
Der
Rechnungsbetrag ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist
ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Skonto wird generell nicht
gewährt. Die Zahlung erfolgt nach den Zahlungsbedingungen der
jeweiligen Rechnung.
8. Zahlungsverzug
| Verzugszinsen Ist der Kunde mit einer fälligen Zahlung ganz oder
teilweise in Verzug oder wird eine Verschlechterung der
Vermögensverhältnisse des Kunden bekannt, ist die Agentur
berechtigt, Vorauszahlungen und sofortige Zahlungen aller offenen,
auch der noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen, noch nicht
ausgelieferte Ware sowie vom Kunden angelieferte Gegenstände
(Manuskripte, etc.) gemäß § 369 HGB zurückzuhalten sowie die Arbeiten an noch
laufenden
Aufträgen einzustellen.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 7 Prozentpunkten
über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu
zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch
nicht berührt. 9. Annahmeverzug Die Abnahme der Ware durch den
Kunden ist eine
vertragliche Hauptpflicht. Befindet er sich mit der Abnahme der
Dienstleistung oder Ware in Verzug, so ist die Agentur berechtigt, einen pauschalen
Schadensersatzanspruch (neben etwa bereits
entstandener Transport-/Lieferkosten) in Höhe von 50% des Netto-Warenwerts
geltend
zu machen. Bei speziell für den Auftraggeber erstellten oder
gefertigten Waren
gilt eine Schadensersatzforderung in Höhe von 100% als vereinbart.
10.
Kennzeichnung | Impressum
Die Agentur ist berechtigt, auf allen Vertragserzeugnissen und bei
allen Maßnahmen in geeigneter und branchenüblicher Weise auf die Agentur hinzuweisen.
Dem Kunden steht dafür kein Entgelt zu.
11. Genehmigung | Freigaben
Alle Leistungen und Maßnahmen der Agentur sind im Vorfeld vom Kunden
zu überprüfen und freizugeben. Mit der Abnahme bzw. Durchführungs-
oder Druckfreigabe
eines
Auftrages übernimmt der Kunde die Verantwortung für die Richtigkeit
von Text und Bild.
12. Zusammenarbeit
Der Kunde ist verpflichtet, die Agentur nach allen Kräften zu
unterstützen und alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung
notwendigen Voraussetzungen in seinem Bereich zu schaffen. Kommt der
Kunde vereinbarten Verpflichtungen nicht nach, haftet er für den
daraus entstehenden Schaden.
Der Kunde bevollmächtigt uns, Verträge über Leistungen, die wir
selbst von Dritten beziehen (z. B. Druckaufträge), im Namen und für
Rechnung des Auftraggebers abzuschließen. Die Abrechnung geschieht
dann unmittelbar zwischen den Vertragspartnern, d. h. zwischen dem
Dritten und dem Kunden.
13. Termine | Fristen
Liefertermine sind nur gültig, soweit sie von der Agentur
schriftlich bestätigt wurden. Die Agentur bemüht sich, die
vereinbarten Termine einzuhalten. Der Kunde ist seinerseits
verpflichtet, die Agentur bei einer zügigen Abwicklung der Aufträge
- nach seinen Möglichkeiten - zu unterstützen.
Die Nichteinhaltung der vereinbarten Fristen berechtigt den Kunden
erst dann zur Geltendmachung der gesetzlich vorgesehenen Rechte,
wenn er selbst an der Verzögerung keine Mitschuld trägt und der
Agentur eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese
Frist beginnt mit dem Zugang des Mahnschreibens an die Agentur.
Unabwendbare und unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere
Verzögerungen bei beauftragten Dritten – entbinden die Agentur von
der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
14. Zyklische Arbeiten
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können nur mit
einer
Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt
werden.
15. Gewährleistung | Schadensersatz
Der Kunde hat Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung
durch die Agentur anzuzeigen und begründen. Im Fall berechtigter Reklamation steht dem Kunden das Recht auf Nachbesserung
der Leistung der Agentur zu. Schadensersatzansprüche des Kunden,
insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver
Vertragsverletzung, Gewährleistung oder unerlaubter Handlungen sind
ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen.
16. Haftung
Die Agentur haftet nicht für die wettbewerbs- und
markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner
Entwürfe und sonstigen Leistungen. Ebenso besteht keine Pflicht zur
rechtlichen Beratung des Kunden.
Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung aller der Agentur
übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von
Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung
nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei
von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber die Agentur im
Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Für
eventuelle Abmahnungen Dritter gegen die Agentur oder rechtliche
Verfügungen gegen Vertragsprodukte des Kunden oder deren Inhalte
haftet der Kunde. Dieser hat auch hier die Agentur von allen
Ansprüchen Dritter wegen einer Rechtsverletzung freizustellen.
Ein erforderlicher Versand von Waren erfolgt grundsätzlich auf
Rechnung und Gefahr des Auftraggebers und nach den
Speditionsbedingungen des Transportunternehmens.
17. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle sich aus der Geschäftsverbindung ergebenden
Verbindlichkeiten
ist Mainz-Kastel.
Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden
Ansprüche
und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und
Urkundenprozesse ist
ausschließlich der Sitz der Agentur, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann
im Sinne des HGB oder eine juristische Person des öffentlichen
Rechtes oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde nach
Vertragsabschluß seinen
Wohnsitz oder Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der ZPO verlegt
oder
sein Wohnsitz bei Klageerhebung nicht bekannt ist.
18. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt das die
Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer
Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame
Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach
am nächsten kommt, zu ersetzen.
|