Allgemeine Geschäftsbedingungen | AGB

 

1. Allgemeines

Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge und Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden/Auftraggeber und Pérez Media (Agentur). Fremde AGB haben keine Gültigkeit. Regelungen, die diese Bedingungen abändern oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn die Agentur diese schriftlich bestätigt. Gegenbestätigungen der Geschäftspartner unter Hinweis auf deren AGB wird hiermit widersprochen, dies gilt auch für den formularmäßigen Hinweis auf AGB.

Wir behalten uns vor, diese Bedingungen in zumutbarer Weise zu ändern. Die aktuell geltenden AGB können jederzeit auf unserer Homepage (www.perez.de) eingesehen werden.

 

2. Nutzungsbestimmungen | Urheberschutz | Zeitpunkt der Nutzungsrechtübertragung

Kreativleistungen (Ideen, Konzepte, Entwürfe, Layouts, Texte, Fotos, Illustrationen, etc.) oder Teile davon bleiben Eigentum der Agentur und unterliegen dem gesetzlichen Urheberschutz. Der Kunde erwirbt durch die Zahlung des Honorars das Nutzungsrecht an den Agenturleistungen zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Umfang und Zeitrahmen.

Bestellt der Kunde ein Endprodukt (z. B. gedruckte Plakate), erwirbt er ausschließlich das Endprodukt, nicht jedoch gleichzeitig die zugrunde liegenden Fotos, Entwürfe, Layout-Dateien etc.

Kreativleistungen der Agentur dürfen weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Dies gilt insbesondere für Layouts oder zur Verfügung gestellte Dateien.

Jede vollständige oder teilweise Nachahmung eines Layouts oder nicht lizenzierte Mehrfachnutzung ist unzulässig, ganz gleich ob diese vom Kunden selbst oder von einem Dritten vorgenommen wird.

Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die den vereinbarten Umfang überschreiten, ist stets die Zustimmung der Agentur notwendig. Hierfür steht der Agentur eine separate Vergütung zu. Sollte der Agentur eine nicht vom Kunden vereinbarte Nutzung von Leistungen bekannt werden, ist die Agentur berechtigt Vergütungen nachzufordern.

Erst mit vollständiger Zahlung des Honorars werden dem Kunden Nutzungsrechte an Leistungen eingeräumt. So dürfen z. B. von der Agentur bereitgestellte Werbematerialien erst dann verwendet werden, nachdem das Honorar gezahlt wurde.

Die Agentur ist berechtigt, ihre Entwürfe und für Kunden entwickelte Werbekonzepte-/produkte im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.



3. Herausgabe von Dateien und Druckdaten

Die Agentur ist zu keinem Zeitpunkt verpflichtet, Druckfilme, Datenträger und Dateien herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass diese zur Verfügung gestellt werden sollen, kann dies schriftlich vereinbart werden und ist vom Kunden gesondert zu vergüten.

Dateien und Daten dürfen nur mit Einwilligung der Agentur verändert werden, es sei denn, der Kunde hat uneingeschränkte Nutzungsrechte erworben. Sofern in der Rechnung nicht ausdrücklich "uneingeschränkte Nutzungsrechte" benannt sind, sind dem Kunden beschränkte Nutzungsrechte zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Umfang und Zeitrahmen eingeräumt. Siehe Abschnitt 2.

Die Agentur haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten; ebenso nicht für Fehler, die beim Datenimport auf das Computersystem des Kunden oder von ihm beauftragten Firmen entstehen.

Insbesondere gilt für Druckdaten, dass vor dem Druck ein farbverbindlicher Testdruck (Proof/Simulation des späteren Druckergebnisses) durchzuführen ist, um Fehler frühzeitig auszuschließen.

 

4. Präsentationen

Für Präsentationen steht der Agentur ein Honorar zu. Erhält die Agentur nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalte und Konzepte Eigentum der Agentur. Der Auftraggeber hat keine Nutzungsrechte. Die Agentur ist berechtigt, die präsentierten Ideen anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte, sowie deren Vervielfältigung oder Verbreitung ist unzulässig.

 

5. Angebot | Preise | Vertragsschluss

Grundlage das Auftrags ist das jeweilige Angebot der Agentur, in dem alle vereinbarten Leistungen samt Honorar festgehalten sind. Preise für Leistungen werden in der Währung Euro angegeben und sind Nettopreise ohne gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Angebote der Agentur sind freibleibend. Die im Angebot oder Auftragsbestätigung genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die zugrunde liegenden Auftragsdaten unverändert bleiben. Abweichungen von 10% gelten als genehmigt. Bei Abweichungen darüber hinaus, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen und diese vom Kunden genehmigen lassen. Aufträge gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder erste Tätigkeiten der Agentur als angenommen.

 

6. Leistung |  Honorar

Wenn nichts anderes vereinbart entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Alle Agenturleistungen, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden separat berechnet.

 

7. Zahlungsbedingungen | Zahlungsweise

Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Skonto wird generell nicht gewährt. Die Zahlung erfolgt nach den Zahlungsbedingungen der jeweiligen Rechnung.

 

8. Zahlungsverzug | Verzugszinsen

Ist der Kunde mit einer fälligen Zahlung ganz oder teilweise in Verzug oder wird eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden bekannt, ist die Agentur berechtigt, Vorauszahlungen und sofortige Zahlungen aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware sowie vom Kunden angelieferte Gegenstände (Manuskripte, etc.) gemäß § 369 HGB zurückzuhalten sowie die Arbeiten an noch laufenden Aufträgen einzustellen.

Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 7 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht berührt.

 

9. Annahmeverzug

Die Abnahme der Ware durch den Kunden ist eine vertragliche Hauptpflicht. Befindet er sich mit der Abnahme der Dienstleistung oder Ware in Verzug, so ist die Agentur berechtigt, einen pauschalen Schadensersatzanspruch (neben etwa bereits entstandener Transport-/Lieferkosten) in Höhe von 50% des Netto-Warenwerts geltend zu machen. Bei speziell für den Auftraggeber erstellten oder gefertigten Waren gilt eine Schadensersatzforderung in Höhe von 100% als vereinbart.

 

10. Kennzeichnung | Impressum

Die Agentur ist berechtigt, auf allen Vertragserzeugnissen und bei allen Maßnahmen in geeigneter und branchenüblicher Weise auf die Agentur hinzuweisen. Dem Kunden steht dafür kein Entgelt zu.

 

11. Genehmigung | Freigaben

Alle Leistungen und Maßnahmen der Agentur sind im Vorfeld vom Kunden zu überprüfen und freizugeben. Mit der Abnahme bzw. Durchführungs- oder Druckfreigabe eines Auftrages übernimmt der Kunde die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. 

 

12. Zusammenarbeit

Der Kunde ist verpflichtet, die Agentur nach allen Kräften zu unterstützen und alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen in seinem Bereich zu schaffen. Kommt der Kunde vereinbarten Verpflichtungen nicht nach, haftet er für den daraus entstehenden Schaden.

Der Kunde bevollmächtigt uns, Verträge über Leistungen, die wir selbst von Dritten beziehen (z. B. Druckaufträge), im Namen und für Rechnung des Auftraggebers abzuschließen. Die Abrechnung geschieht dann unmittelbar zwischen den Vertragspartnern, d. h. zwischen dem Dritten und dem Kunden.

 

13. Termine | Fristen

Liefertermine sind nur gültig, soweit sie von der Agentur schriftlich bestätigt wurden. Die Agentur bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Der Kunde ist seinerseits verpflichtet, die Agentur bei einer zügigen Abwicklung der Aufträge - nach seinen Möglichkeiten - zu unterstützen.

Die Nichteinhaltung der vereinbarten Fristen berechtigt den Kunden erst dann zur Geltendmachung der gesetzlich vorgesehenen Rechte, wenn er selbst an der Verzögerung keine Mitschuld trägt und der Agentur eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang des Mahnschreibens an die Agentur. Unabwendbare und unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei beauftragten Dritten – entbinden die Agentur von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

 

14. Zyklische Arbeiten

Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können nur mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.

 

15. Gewährleistung  | Schadensersatz

Der Kunde hat Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die Agentur anzuzeigen und begründen. Im Fall berechtigter Reklamation steht dem Kunden das Recht auf Nachbesserung der Leistung der Agentur zu. Schadensersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Gewährleistung oder unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

 

16. Haftung

Die Agentur haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Leistungen. Ebenso besteht keine Pflicht zur rechtlichen Beratung des Kunden.

Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung aller der Agentur übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber die Agentur im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Für eventuelle Abmahnungen Dritter gegen die Agentur oder rechtliche Verfügungen gegen Vertragsprodukte des Kunden oder deren Inhalte haftet der Kunde. Dieser hat auch hier die Agentur von allen Ansprüchen Dritter wegen einer Rechtsverletzung freizustellen.

Ein erforderlicher Versand von Waren erfolgt grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers und nach den Speditionsbedingungen des Transportunternehmens.

 

17. Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle sich aus der Geschäftsverbindung ergebenden Verbindlichkeiten ist Mainz-Kastel. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist ausschließlich der Sitz der Agentur, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des HGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der ZPO verlegt oder sein Wohnsitz bei Klageerhebung nicht bekannt ist.

 

18. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt das die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

 

 
 
 

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